Gutachten
In welchen Fällen ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich?
Es gibt zahlreiche Situationen im Leben, die ein augenärztliches Gutachten notwendig machen – sei es aus beruflichen oder privaten Gründen. Wir bieten Ihnen augenärztliche Gutachten und Atteste für folgende Zwecke:
- Führerscheingutachten
- Einstellungsuntersuchungen für Polizei, Feuerwehr, Bundesheer und Fluggesellschaften
- Pflegegeld- und Pensionsgutachten
- Sporttauglichkeit für Segelboot, Flugzeug und Tauchsport
- Weitere Gutachten gerne auf Anfrage
Welche Untersuchungen sind für ein augenärztliches Gutachten notwendig?
Jedes augenärztliche Gutachten prüft spezifische Anforderungen an das Sehvermögen. Hierzu stehen uns folgende Tests zur Verfügung:
- Tagessehschärfe
- Gesichtsfeldmessung
- Dämmerungssehvermögen und Blendungsempfindlichkeit
- Augenstellung und Augenbeweglichkeit
- Farbensehen
- Räumliches Sehvermögen
- Fehlstellungen und Bewegungsstörungen
Bringen Sie unbedingt Ihre Brille und/oder Kontaktlinsen zur Untersuchung mit.
Häufig gestellte Fragen bezüglich Gutachten und Attesten:
Ein Sehtest wird für den Erwerb des Führerscheins verlangt und wird zumeist von einem Arzt für Allgemeinmedizin mit spezieller Ausbildung („sachverständiger Arzt“ bzw. „sachverständige Ärztin”) durchgeführt. Dabei wird die Sehschärfe überprüft, um festzustellen, ob die Person die Mindestanforderungen für das sichere Fahren eines Fahrzeugs erfüllt. Erfüllt man diese Anforderungen nicht, ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Zudem gibt es bestimmte Führerscheinklassen (z.B. C und D), für die ebenfalls ein Augengutachten verlangt wird.
Augenärztliche Gutachten sind keine Kassenleistungen. Die Gebühren wurden gemäß dem Beschluss der Bundesfachgruppe für Augenheilkunde und Optometrie vom 18.01.2024 wie folgt festgelegt:
- Augenfachärztliche Stellungnahme zur Erstellung eines Führerscheingutachtens € 154,00
- Augenfachärztlicher Befund „B4“ zur Vorlage beim Polizeiarzt € 137,50
- Augenfachärztlicher Befund „B4“ nach refraktionschirurgischem Eingriff € 231,00
Für die Führerscheinklassen C und D ist alle fünf bzw. zwei Jahre eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Wenn ein Antrag mit einem neuen ärztlichen Gutachten gestellt wird, bevor die Gültigkeitsdauer abläuft, verlängert die Behörde die Fahrerlaubnis und stellt einen neuen Führerschein aus. Zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis darf das Gutachten nicht älter als 18 Monate sein.
Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie – Führerscheingesetz.